- | Bei Totalschaden |
- | Aktivlegitimation |
- | Mehrkosten infolge vorzeitiger Vertragsauflösung |
- | Vollkaskoentschädigung |
- | Gewährleistung bei Mängeln des Leasinggegenstandes |
"Die Übergabe des Objektes wird dadurch ersetzt, dass die (Leasinggeberin) ihre Herausgabeansprüche gegenüber dem Besitzer an den Lieferanten abtritt."ist gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG unwirksam.
Der vom Gericht nach der Formel:
ermittelte Wert der vom Leasingnehmer gezogenen Nutzungen stellt bereits den Bruttobetrag dar, d.h. die auf den Wert der Nutzungen entfallende Umsatzsteuer wird hiermit bereits umfasst. |
"Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eines geleasten Pkw erhöht sich in der Vollkasko die … Leistung auf den Ablösewert des Fahrzeuges, der sich aus der Abrechnung des Leasinggebers ergibt (Differenzkasko). … Im Schadenfall haben Sie uns folgende Unterlagen vorzulegen: Leasingvertrag, Abrechnung des Leasingvertrags, Berechnung des Ablösewerts und Endabrechnung des gegnerischen Haftpflichtversicherers …" |
restliche Leasingraten plus kalkulierter Restwert minus drei Prozent ersparte Aufwendungen, abgezinst mit zwei Prozent über dem Basiszinssatz |