Das Verkehrslexikon

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OLG Hamm Urteil vom 08.10.81 - 27 U 132/81 - Zu den Sorgfaltspflichten des Abbiegers in einen Feldweg

OLG Hamm v. 08.10.1981: Zu den Sorgfaltspflichten des Abbiegers in einen Feldweg


Siehe auch Unfälle zwischen Überholer und vorausfahrendem Linksabbieger




Trotz Einordnens und Langsamfahrens eines in einen Feldweg nach links abbiegenden Treckers ist dessen Haftungsanteil vom OLG Hamm (Urteil vom 08.10.81 - 27 U 132/81) mit 3/4 angenommen worden:
  1. Erkennt ein zum Linksabbiegen eingeordneter und entschlossener Kraftfahrer, dass ein schnelleres Fahrzeug ihn noch vor dem Abbiegen links überholen will, muss er darauf Rücksicht nehmen, den Abbiegevorgang sofort unterbrechen und auf der Stelle anhalten. Insbesondere darf er sein Fahrzeug auch nicht wieder nach rechts lenken.

  2. Von einem zum Linksabbiegen in einen Feldweg eingeordneten, langsam fahrenden Treckergespann geht eine nicht unerhebliche Gefahr aus. Das Gericht hat die Haftung des Abbiegenden auf 3/4 festgelegt.

In der Entscheidung NZV 1993, 396 hat das OLG Hamm diese Quote von ¾ zu Lasten des links in einen Feldweg abbiegenden Treckers, der von einem 77 km/h schnellen Pkw überholt wird, bestätigt.



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