Das Verkehrslexikon

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OLG Frankfurt am Main v. 26.10.1988: Unfall beim Überholen einer langsam fahrenden Kolonne und Linksabbiegen ohne zweite Rückschau


Das OLG Frankfurt am Main (Urteil vom 26.10.1988 - 21 U 131/88) hat entschieden:
Überholt ein Kfz-Führer eine Kolonne Fahrzeugen, die sich hinter einem sehr langsam fahrenden Fahrzeug aufgestaut haben, und kommt es dann beim Linksabbiegen dieses Fahrzeuges ohne zweite Rückschau zu einem Zusammenstoß, so haftet der Überholer voll.

Siehe auch Überholen einer Kolonne