Das Verkehrslexikon

A     B     C     D     E     F     G     H     I     K     L     M     N     O     P     Q     R     S     T     U     V     W     Z    

OLG Köln Urteil vom 11.11.1987 - 11 U 46/87 - Zur Mithaftung des Bevorrechtigten bei einem Überholverbot und überhöhter Geschwindigkeit und Zustandekommen eines Lückenunfalls

OLG Köln v. 11.11.1987: Zur Mithaftung des Bevorrechtigten bei einem Überholverbot und überhöhter Geschwindigkeit und Zustandekommen eines Lückenunfalls


Siehe auch Lückenunfälle - Überholen einer haltenden Kolonne




Bezüglich eines im Überholverbot zu schnell an einer bei Rot haltenden Kolonne Vorbeifahrenden hat das OLG Köln (Urteil vom 11.11.1987 - 11 U 46/87) eine Haftung von 2 : 1 zu Lasten des Überholenden angenommen, wenn dieser mit einem wartepflichtigen Einbieger kollidiert:
Die Vorbeifahrt an einer Kolonne von Fahrzeugen, die vor einer auf Rot geschalteten Verkehrsampel zum Anhalten gebracht worden sind, stellt im Rechtssinn ein Überholen dar, das von einem bestehenden Überholverbot erfaßt wird. Ein Verstoß gegen dieses Verbot kann jedenfalls in Verbindung mit Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit zur überwiegenden Verantwortung für die Kollision mit einem an sich wartepflichtigen Fahrer führen, der es unternommen hat, durch eine Lücke in der Fahrzeugkolonne in die bevorrechtigte Straße einzubiegen (hier: Haftungsverteilung 2/3 zu 1/3 zugunsten des Einbiegenden).