Das Verkehrslexikon
Kammergericht Berlin Urteil vom 02.07.1981 - 12 U 492/81 - Keine Anwendung der Grüdnsätze über denLückenunfall beim Wenden durch einen Mittelstreifendurchbruch
KG Berlin v. 02.07.1981: Keine Anwendung der Grüdnsätze über denLückenunfall beim Wenden durch einen Mittelstreifendurchbruch
Siehe auch Lückenunfälle - Überholen einer haltenden Kolonne
Die Rechtsprechung zu den sog. Lückenunfällen findet grundsätzlich auf Wendevorgänge, bei denen auf einer durch einen Mittelstreifen getrennten Fahrbahn dem Wendenden von sich stauenden Fahrzeugen eine Lücke gelassen wurde, keine Anwendung, vgl. Kammergericht Berlin (Urteil vom 02.07.1981 - 12 U 492/81):
Der in der Rechtsprechung zu sogenannten Lückenfällen entwickelte Grundsatz, daß sich ein an zum Stillstand gekommenen Fahrzeugkolonnen vorbeifahrender Kraftfahrer im Bereich von Straßenkreuzungen oder -einmündungen auf Querverkehr einrichten muß, ist grundsätzlich nicht auf Fälle anzuwenden, in denen ein Kraftfahrer an einem Mittelstreifendurchbruch unter Benutzung einer Lücke auf der entgegengesetzten Richtungsfahrbahn zu wenden versucht.