Das Verkehrslexikon
Landgericht Saarbrücken Urteil vom 15.11.1994 - 4 O 520/93 - Kein Nutzungsausfall für Krad bei Verletzungen
LG Saarbrücken v. 15.11.1994: Zur Versagung eines Anspruchs auf Nutzungsausfall, wenn der Geschädigte sein Krad verletzungsbedingt nicht hätte nutzen können
Siehe auch Nutzungsausfallentschädigung bei Motorrädern
Das Landgericht Saarbrücken (Urteil vom 15.11.1994 - 4 O 520/93) hat entschieden:
Hätte ein Unfallschädiger sein (unfallbeschädigtes) Motorrad wegen seiner unfallbedingten Verletzungen - unstreitig - nicht nutzen können und haben nähere Familienangehörige das Fahrzeug (vor dem Unfall) nicht ständig benutzt, steht ihm für die Dauer der Reparatur des Motorrades kein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung zu.
Der Nutzungsausfall kann nicht anerkannt werden, wenn der Geschädigte das Motorrad aufgrund seiner Verletzungen unstreitig nicht hätte nutzen können und nähere Familienangehörige das Motorrad nicht ständig benutzt haben. Wenn gelegentlich Vettern und Freunde mit dem wegen seiner besonderen Stärke sicher attraktiven Fahrzeug fahren durften, so stellt das keine Familiennutzung im Sinne der für PKW entwickelten Rechtsprechung dar.