Das Verkehrslexikon

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Ein Neuwagenanspruch kommt bei Nutz- und Leasingfahrzeugen nicht in Betracht

Ein Neuwagenanspruch kommt bei Nutz- und Leasingfahrzeugen nicht in Betracht


Siehe auch Ersatzanspruch auf Neuwagenbasis




Handelt es sich nicht um ein privat genutztes beschädigtes Fahrzeug, sondern um ein sog. Nutzfahrzeug oder um eine Leasingfahrzeug, dann kommt eine Abrechnung auf Neuwagen-Basis nicht Betracht (OLG Stuttgart VersR 1983, 92; Eggert DAR 1997, 133; das OLG Nürnberg NZV 1994, 430 - ein Leasing-Fahrzeug betreffend - will hingegen bei Personenkraftwagen nicht zwischen privater und gewerblicher Nutzung unterscheiden).


Für fabrikneue Leasing-Fahrzeuge, die noch vor Auslieferung an den Leasingnehmer, und fabrikneue Fahrzeuge, die bei einem Kfz.-Händler bereits vor Auslieferung an den Kunden beschädigt werden, ist hingegen der Neuwagen-Anspruch anerkannt worden (BGH NJW 1965, 1756, siehe auch Klimke VersR 1977, 305).