|
"Der Angeklagte befuhr am 19.6.2004 in Bielefeld gegen 17.15 Uhr mit seinem Pkw BMW (Kennzeichen: ...) hinter dem Pkw des Zeugen P. den linken der drei Fahrstreifen der BAB 2 in Fahrtrichtung Hannover. Um den Zeugen P. dazu zu bewegen, daß er auf die mittlere Spur wechselt, betätigte er seine Lichthupe und fuhr dicht auf den Pkw auf. Einige Zeit gab der Zeuge P. die linke Fahrbahn frei, indem er auf die mittlere Spur wechselte. Nun überholte der Angeklagte den Pkw des Zeugen P. jedoch nicht, sondern fuhr mit gleicher Geschwindigkeit neben dem Pkw des Zeugen P. her. Er beabsichtigte mit dieser Fahrweise, dem Zeugen P. ein Ausscheren auf die linke Seite zu verwehren beziehungsweise diesen aufgrund vor ihm fahrender Pkw zu einer starken Reduzierung seiner Geschwindigkeit zu zwingen. Tatsächlich fuhr auch ein Pkw mit deutlich geringerer Geschwindigkeit vor dem Zeugen P. auf der mittleren Spur. Da der Angeklagte weiterhin auf der linken Spur neben ihm fuhr, bremste der Zeuge P. stark ab, um eine Kollision zu verhindern. Durch diese starke Bremsung wurde die Beifahrerin des Zeugen P., die Zeugin F. in den Gurt gedrückt und der Pkw des Zeugen P. geriet leicht ins Schleudern. Der Angeklagte und der Zeuge P. setzten ihre Fahrt fort. Der Angeklagte verließ die Autobahn an der Anschlussstelle Herford/Bad Salzuflen und der Zeuge P. folgte ihm, obwohl er ursprünglich nicht vorhatte, die Autobahn an dieser Anschlussstelle zu verlassen. An der nächsten Lichtzeichenanlage kam es zu einem Wortwechsel zwischen dem Angeklagten und dem Zeugen P.."
|