Das Verkehrslexikon

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Keine Mittelgebür in verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten

Keine Mittelgebür in verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten


Siehe auch Die Höhe der Anwaltsgebühren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten




Nach der Auffassung der Rechtsschutzversicherer, die allerdings auch von einem Teil der Rechtsprechung geteilt wird, ist in alltäglichen Verkehrsordnungswidrigkeiten nur eine im unteren Bereich des jeweiligen Rahmens liegende Gebühr angemessen. Denn die Verfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten müssen mit allen Bußgeldverfahren verglichen werden. Vergleicht man dabei die angedrohten Geldbußen, die ein entscheidendes Indiz für die Bedeutung der Angelegenheit darstellen, dann ergibt sich, dass die Bußgeldsachen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten an der unteren Grenze der Skala liegen (vgl. Mümmler JurBüro 1981, 517; Göttlich-Mümmler, BRAGO, "Verkehrsordnungswidrigkeiten" 2 mit Rechtsprechungsnachweisen, siehe auch Übersicht in KostRspr. BRAGO § 105 Nr. 21).