Das Verkehrslexikon

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BGH Urteil vom 12.01.1982 - VI ZR 265/80 - Die Abschleppkosten gehören zum quotenbevorrechtigten Schaden

BGH v. 12.01.1982: Die Abschleppkosten gehören zum quotenbevorrechtigten Schaden


Siehe auch Quotenvorrecht und Stichwörter zum Thema Kfz-Versicherung




Zum unmittelbaren Sachschaden und somit zu den quotenbevorrechtigten Schadenspositionen gehören auch die Abschleppkosten (OLG Hamm NZV 1993, 477). Auch der BGH (Urteil vom 12.01.1982 - VI ZR 265/80) hatte schon in VersR 1982, 383 ausgeführt:
"Bei der Berechnung des Quotenvorrechts des Kaskoversicherten sind dem Bereich der unmittelbaren Sachschäden auch die Kosten der Begutachtung der Fahrzeugschäden sowie die Abschleppkosten zuzurechnen."