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Amtsgericht Ingolstadt Urteil vom 21.01.1982 - C 1607/81 - Zur Entstehung einer Besprechungsgebühr für die Ermittlung des in Betracht kommenden Haftpflichtversicherers

AG Ingolstadt v. 21.01.1982: Zur Entstehung einer Besprechungsgebühr für die Ermittlung des in Betracht kommenden Haftpflichtversicherers


Siehe auch Besprechungsgebühr und Stichwörter zum Thema Rechtsanwaltsgebühren




Das Amtsgericht Ingolstadt (Urteil vom 21.01.1982 - C 1607/81) hat entschieden:
"Die Erstattung einer Besprechungsgebühr nach § 118 Abs. 1 Nr. 2 BRAGebO kann auch dann verlangt werden, wenn der Geschädigte seinen Prozessbevollmächtigten beauftragt hatte, anwaltschaftliche Besprechungen zur Klärung der Frage zu führen, welcher von mehreren in Betracht kommenden Versicherern den Schaden regulieren werde, und wenn eine solche Besprechung im konkreten Fall ohne positives Ergebnis blieb."