Das Verkehrslexikon
Rechtsprechung: Der Radfahrer hat zwar Vorfahrt, benutzt aber den Radweg in falscher Fahrtrichtung
Siehe auch Radfahrer im Verkehrsrecht und Stichwörter zum Thema Fahrrad und Radfahrer
Auch wenn ein Radfahrer verbotswidrig auf der Vorfahrtstraße den linken von zwei vorhandenen Radwegen benutzt, verliert er dadurch nicht das ihm zustehende Vorfahrtrecht. Jedoch wird er sich in der Regel wegen des darin liegenden schuldhaften Verkehrsverstoßes gegenüber dem am Unfall beteiligten wartepflichtigen Kraftfahrzeugführer eine Mithaftung von mindestens 1/4 bis 2/3 seines Schadens anlasten lassen müssen (so dass der Kraftfahrzeughalter nur 1/4 bis 2/3 des ihm entstandenen Schadens verlangen kann), vgl. BGH DAR 86, 63; BGH DAR 82, 14; LG Hannover DAR 88, 166; AG Köln NJW 82, 345; OLG Hamm NZV 92, 364; OLG Hamm NZV 1997, 123; Zusammenstellung bei Blumberg NZV 1994, 249.