Das Verkehrslexikon
Landgericht Nürnberg-Fürth Urteil vom 28.11.1990 - 2 S 6548/90 - Zu einem Unfall zwischen zwei Radfahrern, wovon einer den Radweg in verkehrter Richtung befährt
LG Nürnberg-Fürth v. 28.11.1990: Zur Haftung bei einem Unfall zwischen zwei Radfahrern, wovon einer den Radweg in verkehrter Richtung befährt
Siehe auch Radfahrer im Verkehrsrecht und Stichwörter zum Thema Fahrrad und Radfahrer
Das Landgericht Nürnberg-Fürth (Urteil vom 28.11.1990 - 2 S 6548/90) hat entschieden:
Befährt ein Radfahrer den Radweg in verkehrter Fahrtrichtung und kommt es zu einem Unfall, weil ein ihm mit einem Fahrrad entgegenkommendes Kind dadurch verunsichert wird und stürzt, so haftet der in falscher Richtung fahrende Radfahrer voll für den Schaden des Kindes.