Das Verkehrslexikon
Amtsgericht Erkelenz Urteil vom 02.02.1996 - 8 C 476/95 - Unfall zwischen betrunkenem Radfahrer und Kfz bei Dunkelheit
AG Erkelenz v. 02.02.1996: Unfall zwischen betrunkenem Radfahrer und Kfz bei Dunkelheit und Verletzung des Sichtfahrgebots
Siehe auch Radfahrer im Verkehrsrecht und Stichwörter zum Thema Fahrrad und Radfahrer
Nach einer Entscheidung des Amtsgericht Erkelenz (Urteil vom 02.02.1996 - 8 C 476/95) haften eine schwer betrunkene Radfahrerin (3,38 Prom.), die bei Dunkelheit mit ihrem Rad quer auf der Straße steht, und ein Pkw-Fahrer, der kurz nach Verlassen einer Ortschaft mit ca. 60 km/h (Verletzung des Sichtfahrgebots) fährt, jeweils zur Hälfte.