Das Verkehrslexikon

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Amtsgericht Erkelenz Urteil vom 02.02.1996 - 8 C 476/95 - Unfall zwischen betrunkenem Radfahrer und Kfz bei Dunkelheit

AG Erkelenz v. 02.02.1996: Unfall zwischen betrunkenem Radfahrer und Kfz bei Dunkelheit und Verletzung des Sichtfahrgebots


Siehe auch Radfahrer im Verkehrsrecht und Stichwörter zum Thema Fahrrad und Radfahrer


Nach einer Entscheidung des Amtsgericht Erkelenz (Urteil vom 02.02.1996 - 8 C 476/95) haften eine schwer betrunkene Radfahrerin (3,38 Prom.), die bei Dunkelheit mit ihrem Rad quer auf der Straße steht, und ein Pkw-Fahrer, der kurz nach Verlassen einer Ortschaft mit ca. 60 km/h (Verletzung des Sichtfahrgebots) fährt, jeweils zur Hälfte.