Das Verkehrslexikon
Landgericht Nürnberg-Fürth Urteil vom 07.12.1995 - 2 S 4512/95 - Zum Überholen von Radfahrern untereinander bei beginnendem linksseitigen benutzungspflichtigem Radweg
LG Nürnberg-Fürth v. 07.12.1995: Zum Überholen von Radfahrern untereinander bei beginnendem linksseitigen benutzungspflichtigem Radweg
Das Landgericht Nürnberg-Fürth (Urteil vom 07.12.1995 - 2 S 4512/95) hat entschieden:
Siehe auch Radfahrer im Verkehrsrecht und Stichwörter zum Thema Fahrrad und Radfahrer
Ein Radfahrer, der einen anderen an einer Stelle überholen will, an der links der Fahrbahn ein benutzungspflichtiger Radweg beginnt, muss damit rechnen, dass der Vorausfahrende nach links schwenkt, und hat im Kollisionsfall die Hälfte seines Schadens selbst zu tragen.