Das Verkehrslexikon

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Rechtsprechung: Eine Radfahrerampel auf Radweg gilt für den Radfahrer auch dann, wenn er zulässiger- oder unzulässigerweise die Fahrbahn benutzt

Rechtsprechung: Eine Radfahrerampel auf Radweg gilt für den Radfahrer auch dann, wenn er zulässiger- oder unzulässigerweise die Fahrbahn benutzt


Siehe auch Radfahrer im Verkehrsrecht und Stichwörter zum Thema Fahrrad und Radfahrer




Die besonderen Lichtzeichen für Radfahrer sind auch für Radfahrer maßgeblich, die statt des Radwegs die Fahrbahn neben dem Radweg benutzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen benutzungspflichtigen Radweg handelt oder nicht.

Die Radfahrerampeln sind Lichtzeichen, die nicht den Fahrbahnen oder dem Sonderweg zugeordnet sind, sondern der Fahrzeugart (vgl. insoweit OLG Köln VM 87,53; OLG Celle VRS 67, 294; Hentschel, StraßenverkR, 37. Aufl., § 37 Rdnr. 58)