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Die seriösen Werkstätten und Gebrauchtwagenhändler bieten jetzt allgemein für ihre zum Verkauf gestellten Fahrzeuge nicht nur eine Werkstattgarantie an, sondern führen vor dem Angebot auch eine sorgfältige und gründliche technische Überprüfung ihrer Fahrzeuge aus.
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Bei dieser Entwicklung am Gebrauchtwagenmarkt ist daher nur noch selten Raum für einen den Wiederbeschaffungswert übersteigenden Aufschlag wegen technischer Untersuchung durch einen vom Geschädigten beauftragten Sachverständigen. Lediglich beim Vorliegen besonderer, normale Anforderungen übersteigender Interessen kann für den geschädigten Kraftfahrer eine Ausnahme in Betracht kommen.
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