Es liegt objektiv strafbares Fahren ohne Fahrerlaubnis vor, wenn der Betroffene im EU- bzw. EWR-Ausland eine Fahrerlaubnis erwirbt, während gegen ihn im Inland ein Strafverfahren läuft, in dem ihm die deutsche Fahrerlaubnis vorläufig entzogen wurde, sofern es danach zu einer Verurteilung kommt, in der auch eine Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis festgesetzt wird. In derartigen Fällen muss geprüft werden, ob ein unvermeidbarer Verbotsirrtum vorliegt. |