Der ersatzpflichtige Schädiger kann den Unfallgeschädigten auf eine gleichwertige und kostengünstigere "Smart-Repair-Methode" verweisen, wenn es sich bei dem Unfallschaden lediglich um eine kleine kaum sichtbare Eindellung am Fahrzeug handelt, und wenn diese Reparaturmethode mühelos und ohne Weiteres zugänglich ist. Ggf. muss der Geschädigte darlegen, weshalb die ihm angesonnenen Reparatur nicht zumutbar ist.
|