Das Verkehrslexikon
BGH Beschluss vom 08.04.2008 - VI ZR 229/07 - Zum Direktanspruch gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung beim "Betrieb" und "Gebrauch" eines Tanklastzugs beim Befüllen eines Heizöltanks
BGH v. 08.04.2008: Zum Direktanspruch gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung beim "Betrieb" und "Gebrauch" eines Tanklastzugs beim Befüllen eines Heizöltanks
Der BGH (Beschluss vom 08.04.2008 - VI ZR 229/07) hat entschieden:
Das Befüllen eines Heizöltanks, wenn es mittels einer mit der Motorkraft des Tanklastzuges betriebenen, auf diesem befindlichen Pumpe erfolgt, ist zwar nicht stets dem "Betrieb" (§ 7 Abs. 1 StVG) des Tanklastzuges zuzurechnen, es gehört aber zum "Gebrauch" des Fahrzeuges i.S.v. von § 10 Abs. 1 AKB und löst deswegen nach § 3 Nr. 1 PflVG a.F. den Direktanspruch des geschädigten Dritten gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers aus.
Siehe auch Betriebsgefahr - verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung und Halterhaftung
Anmerkung:
Der Beschluss besteht lediglich aus dem Tenor und dem Leitsatz. Der BGH bezieht sich auf seine Entscheidung vom 26.06.1979 - VI ZR 122/78 -.