Dash-Cam-Aufnahmen sind als Beweismittel im Zivilprozess verwertbar. Die Frage der Verwertbarkeit von Bildaufzeichnungen im Zivilprozess unterliegt im Hinblick auf den hiermit verbundenen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht einer umfassenden Güterabwägung, wobei der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege erhebliches, aber nicht allein ausschlaggebendes Gewicht zukommt.
|
1. |
Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin 5,077,88 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.04.2015 zu bezahlen.
| 2. |
Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, den Kläger von den Rechtsanwaltskosten in Höhe von 331,50 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.04.2015 freizustellen.
|
die Klage abzuweisen.
|