- | Es wird zunächst mechanisch z. B. die Geschwindigkeit der Fahrzeuge ermittelt. Irgendeine Individualisierung, etwa eine Zuordnung zu Personen oder Fahrzeugen bzw. Kennzeichen, findet dabei nicht statt. Erst wenn eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (maschinell) festgestellt worden ist, wird die fotografische Erfassung ausgelöst, die eine Zuordnung zu Fahrzeug und Fahrer ermöglicht. |
- | Ein Foto des Betroffenen und des von ihm geführten Kraftfahrzeugs mit Kennzeichen wird nur dann erstellt, wenn ein vom Bediener zuvor eingestellter und (maschinell) festgestellter - bei Messung des ankommenden Verkehrs vorläufiger - Grenzwert erreicht oder überschritten wird. Nur in diesem Fall sowie nach Verifikation der Eingangsmessung des ankommenden Verkehrs werden sodann neben dem gemessenen Fahrzeug und seiner Geschwindigkeit weitere Daten der Messung wie Fahrtrichtung, Datum und Uhrzeit im Rahmen der die Zuordnung zu Fahrzeug und Fahrer ermöglichenden fotografischen Erfassung dokumentiert und der Film in der Kamera transportiert; andernfalls erfolgt lediglich eine Annulationsanzeige. |