1. |
Fährt ein nachfolgendes Fahrzeug auf ein Fahrzeug auf, das im Begriff ist, nach links in ein Grundstück abzubiegen, rechtfertigt die Lebenserfahrung nicht die Annahme, dass ein Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Abbiegenden besteht (gegen LG Saarbrücken, Urteil vom 24. Januar 2014, 13 S 168/13).
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2. |
Ebenso wenig lässt sich aus den hohen Anforderungen, die § 9 Abs. 5 StVO an den Abbiegenden stellt, ableiten, dass in diesen Fällen jedenfalls der für ein Verschulden des Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis erschüttert sei (gegen OLG Dresden, Urteil vom 24. April 2002, 11 U 2948/01).
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1. |
die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an ihn 9.800,60 EUR zu zahlen zzgl. Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 9.078,29 EUR seit dem 14.08.2012, aus 17,50 EUR seit dem 14.09.2012 und im Übrigen seit Rechtshängigkeit,
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2. |
die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an ihn ein Schmerzensgeld zu zahlen, dessen Höhe ausdrücklich in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, einen Betrag zu 2.000 EUR jedoch nicht unterschreiten sollte, zzgl. Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 700 EUR seit dem 14.09.2012, im Übrigen seit Rechtshängigkeit,
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die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an ihn ein Schmerzensgeld zu zahlen, dessen Höhe ausdrücklich in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, einen Betrag zu 2.000 EUR jedoch nicht unterschreiten sollte, zzgl. Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 700 EUR seit dem 14.09.2012, im Übrigen seit Rechtshängigkeit,
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