Bei einem Auffahrunfall spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Auffahrende unaufmerksam war oder den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat. Bei einer Kollision des Auffahrenden mit einem Fahrzeug, dessen Fahrer nach links in eine Grundstückseinfahrt abbiegen will, greift der Anscheinsbeweis auch gegen den Linksabbieger ein. Spricht in einem solchen Fall gegen beide Unfallbeteiligte der Anscheinsbeweis, heben sich die tatsächlichen Vermutungen gegenseitig auf, und entfällt die damit verbundene Beweiserleichterung. Macht der Auffahrende Schadensersatzansprüche geltend, muss er daher den vollen Beweis der Tatsachen erbringen, aus denen sich ergibt, dass der Linksabbieger die behaupteten Schäden schuldhaft herbeigeführt hat.
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