Das Verkehrslexikon
Landgericht Bad Kreuznach Urteil vom 25.07.2007 - 1 S 29/07 - Kollision zweier auf einem Parkplatz aus ihren Parkboxen zurücksetzender Fahrzeuge
LG Bad Kreuznach v. 25.07.2007: Schadensteilung bei Kollision zweier auf einem Parkplatz aus ihren Parkboxen zurücksetzender Fahrzeuge
Das Landgericht Bad Kreuznach (Urteil vom 25.07.2007 - 1 S 29/07) hat entschieden:
Kommt es auf einem Parkplatz zum Zusammenstoß von zwei Fahrzeugen, die aus ihren Parkboxen zurücksetzen, so begründet der beiderseitige Verstoß gegen die identischen Sorgfaltspflichten aus § 9 Abs. 5 StVO grundsätzlich eine Haftungsquote von 50 %. Eine höhere Haftungsquote kommt nur in Betracht, wenn ein Unfallbeteiligter nachweisen kann, dass er bereits längere Zeit gestanden hat.
Siehe auch Rückwärts Ausparken aus Parklücken und Anscheinsbeweis und Rückwärtsfahren
Gründe: