Das Verkehrslexikon

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OLG Köln Urteil vom 15.12.1993 - 13 U 162/93 - Rückwärts ausfahren aus einem Grundstück

OLG Köln v. 15.12.1993: Haftung beim rückwärts Ausfahren aus einem Grundstück


Siehe auch Rückwärtsfahren




Das OLG Köln (Urteil vom 15.12.1993 - 13 U 162/93) hat entschieden:
Fahrt jemand mit einem Pkw aus einer Grundstückseinfahrt rückwärts auf die Straße und stößt dabei mit einem anderen Fahrzeug zusammen, dessen Fahrer zur gleichen Zeit auf der Straße rückwärts fährt, trifft den überwiegenden Verursachungs- und Verschuldensanteil denjenigen, der auf die Straße fährt.
Im konkreten Fall hat das OLG Köln den Haftungsanteil des rückwärts die Ausfahrt benutzenden Kraftfahrers auf 60 %, den des auf der Fahrbahn rückwärts Fahrenden auf 40 % bemessen.