Das Verkehrslexikon
Kammergericht Berlin Urteil vom 05.01.1981 - 3 Ws (B) 370/80 -
KG Berlin v. 05.01.1981: 10 bis 15 m Rückwärtsfahren auf einer Richtungsfahrbahn auf der Parkplatzsuche ist grob verkehrswidrig und muss von einem Einbiegenden nicht in Rechnung gestellt werden
Bei einem Zusammenstoß eines aus einer Grundstücksausfahrt kommenden Wagens mit einem auf einer Richtungsfahrbahn rückwärts fahrenden Fahrzeug hat das Kammergericht Berlin (Urteil vom 05.01.1981 - 3 Ws (B) 370/80) geurteilt:
Der Vertrauensgrundsatz gilt auch für den Kraftfahrer, der aus einem Grundstück in eine Richtungsfahrbahn i.S.d. § 2 Abs.1 StVO einbiegt, insoweit, als er nicht mit groben Verkehrsverstößen anderer Verkehrsteilnehmer rechnen muss.
Siehe auch Rückwärtsfahren
Aus den Gründen:
"...Es ist keine Zuwiderhandlung gegen § 1 Abs.2 und § 10 StVO eines Kraftfahrers darin zu sehen, dass er aus einer Grundstücksausfahrt kommend beim Einfahren in den Straßenverkehr mit einem Fahrzeug kollidiert, dessen Fahrer gerade 10 bis 15 m rückwärts fahren will, um zu einer Parklücke zu gelangen. ..."