Das Verkehrslexikon

A     B     C     D     E     F     G     H     I     K     L     M     N     O     P     Q     R     S     T     U     V     W     Z    

OLG München v. 23.05.2005: Verschiedene Überholvorgänge auf derselben Fahrt können trotz engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs mehrere Taten im verfahrensrechtlichen Sinne sein


Das OLG München (Beschluss vom 23.05.2005 - 4 St RR 021/05) hat entschieden:
Verschiedene Überholvorgänge auf derselben Fahrt können trotz engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs mehrere Taten im verfahrensrechtlichen Sinne (§ 264 Abs. 11 StPO) sein.

Siehe auch Tateinheit - Tatmehrheit - mehrere Verstöße auf einer Fahrt


Siehe einen ausführlicheren Auszug mit Sachverhaltsschilderung aus dem Beschluss des OLG München v. 23.05.2005.