Das Verkehrslexikon
Berechnungsmethode für den Verdienstausfall eines Taxibetriebes
Berechnungsmethode für den Verdienstausfall eines Taxibetriebes
Siehe auch Verdienstausfall - Gewinnentgang - bei Unfallbeshädigung eines Taxifahrzeugs und Taxi - Taxifahrer
Der Verdienstausfall für ein unfallbeschädigtes Taxi wird auf der Basis der Tagesumsätze der letzten drei Monate vor dem Unfall errechnet. Die Gesamtsumme netto (ohne enthaltene Umsatzsteuer) wird durch 90 geteilt, um den durchschnittlichen Tagesumsatz zu erhalten. Von diesem werden bei benzinbetriebenen Fahrzeugen 35 % und von dieselbetriebenen Fahrzeugen 30 % für allgemeine Betriebskosten (Reparaturen, Verschleiß, Öl, Kraftstoff, Wagenpflege usw.) abgezogen. Handelt es sich um einen Betrieb mit mehreren Wagen und angestellten Fahrern, müssen von dem verbleibenden Betrag noch die täglichen durchschnittlichen Personalkosten, soweit sie auf das beschädigte Taxi entfallen, abgezogen werden.
Der so verbleibende Tagesgewinn wird mit der Anzahl der erforderlichen Wiederherstellungstage multipliziert und ergibt damit die Verdienstausfallsumme.