Das Verkehrslexikon
Rechtsprechung: UPE-Aufschläge sind bei abstrakter (fiktiver) Schadensabrechnung nicht zu erstatten
Rechtsprechung: UPE-Aufschläge sind bei abstrakter (fiktiver) Schadensabrechnung nicht zu erstatten
Siehe auch Ersatzteilaufschläge bei den Reparaturkosten (UPE) und Einzelne Schadenspositionen in der Unfallregulierung
Gegen den Ersatz von Aufschlägen auf die Ersatzteile bei sog. fiktiver Schadensabrechnung haben sich ausgesprochen: AG Stuttgart (40 C 7088/98); AG Gießen zfs 1998, 51; LG Kassel SP 1994, 17; AG Hermeskeil SP 1996, 223; AG Leverkusen SP 1996, 281; AG Detmold SP 1997, 471; AG Eckernförde SP 1997, 470; AG Augsburg zfs, 377.