Das Verkehrslexikon

A     B     C     D     E     F     G     H     I     K     L     M     N     O     P     Q     R     S     T     U     V     W     Z    

Amtsgericht Mannheim Urteil vom 10.11.2006 - 12 C 316/06 - AG Mannheim v. 10.11.2006: Zum Anspruch auf Erstattung des Ersatzteilaufschlags bei einem Unfallschaden

AG Mannheim v. 10.11.2006: Zum Anspruch auf Erstattung des Ersatzteilaufschlags bei einem Unfallschaden


Das Amtsgericht Mannheim (Urteil vom 10.11.2006 - 12 C 316/06) hat entschieden:

   Es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ersatzteilaufschlags bei einem Unfallschaden, wenn dieser auf fiktiver Basis abgerechnet wird und der Geschädigte mühelos eine ohne weiteres zugängliche günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit hat.


Siehe auch Ersatzteilaufschläge bei den Reparaturkosten (UPE) und Einzelne Schadenspositionen in der Unfallregulierung


Aus den Entscheidungsgründen:

"... Die Klägerin hat gegen die Beklagte keinen Anspruch auf weiteren Schadensersatz. Bei Abrechnung auf fiktiver Basis kann die Klägerin vorliegend keinen Ersatzteilaufschlag verlangen. Die „Porsche-Entscheidung" ist von der Klägerseite verkürzt dargestellt. Dort heißt es nämlich unter II. 2) b aa: „Zwar kann dem Berufungsgericht vom Ansatz her in der Auffassung beigetreten werden, dass der Geschädigte, der mühelos eine ohne weiteres zugängliche günstigere und gleichwertigere Reparaturmöglichkeit hat, sich auf diesen verweisen lassen muss. Doch hat das Berufungsgericht die tatsächlichen Voraussetzungen hierfür nicht festgestellt..." Vorliegend sind unstreitig die Firmen … in … und … in … bereit, diese Ersatzteilaufschläge nicht zu verlangen. Jedenfalls bei fiktiver Abrechnung ist im Rahmen der Schadensminderungspflicht die Klägerin vorliegend auf die Abrechnung ohne Ersatzteilaufschläge zu verweisen. ..."

- nach oben -



Datenschutz    Impressum