Das Verkehrslexikon
Ab 01.04.1999: Änderung des UStG - bei gemischter gewerblicher und privater Nutzung beträgt der Vorsteuerabzug 50 %
Ab 01.04.1999: Änderung des UStG - bei gemischter gewerblicher und privater Nutzung beträgt der Vorsteuerabzug 50 %
Siehe auch Totalschaden und Umsatzsteuerersatz - Differenzbesteuerung
Mit Wirkung zum 01.04.1999 wurde § 15 UStG dahingehend geändert, daß dann, wenn ein Kraftfahrzeug teils gewerblich, teils privat genutzt wird, der Vorsteuerabzug dem Steuerpflichtigen nur noch zu 50 % zusteht.