Das Verkehrslexikon
OLG München v. 17.09.1974: Zur Haftung des Kfz-Führers, der einen zum Linksabbiegen eingeordneten Fahrzeugführer noch überholen will
Siehe auch Überholen allgemein und Stichwörter zum Thema Überholen
Das OLG München (Urteil vom 17.09.1974 - 5 U 3417/73) hat entschieden, dass den Überholenden, der im Überholverbot und zu schnell einen korrekt eingeordneten Linksabbieger noch zu überholen versucht, die volle Haftung trifft:
Wer mit einer Geschwindigkeit von mindestens 110 km/h und unter Verletzung einer Überholverbotszone im Bereich einer Abzweigung einen Linksabbieger zu überholen versucht, der sich ordnungsgemäß zur Straßenmitte eingeordnet und rechtzeitig Abbiegezeichen gegeben hat, haftet im Kollisionsfall allein für die Unfallfolgen; die Betriebsgefahr des einbiegenden Fahrzeugs tritt gegenüber der rücksichtslosen Fahrweise des überholenden und der wegen der hohen Geschwindigkeit außerordentlich großen Betriebsgefahr des überholenden Kfz völlig zurück.