Das Verkehrslexikon

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OLG Schleswig Urteil vom 21.04.1993 - 9 U 18/92 - Mithaftung bei einer Kollision wischen Überholer und nichtblinkendem, aber langsam fahrenden Pkw-Führer, der vor dem Linksabbiegen die zweite Rückschaupflicht verabsäumt hat OLG Schleswig v. 21.04.1993: Mithaftung bei einer Kollision wischen Überholer und nichtblinkendem, aber langsam fahrenden Pkw-Führer, der vor dem Linksabbiegen die zweite Rückschaupflicht verabsäumt hat

Siehe auch Überholen allgemein und Stichwörter zum Thema Überholen





Wird in unklarer Verkehrslage überholt und hat der überholte Linksabbieger die Rückschaupflichten verletzt, so hat das OLG Schleswig (Urteil vom 21.04.1993 - 9 U 18/92) eine Mithaftung des Überholers von 25 % angenommen.

Offen geblieben war in der Entscheidung, ob der Vorausfahrende auch rechtzeitig links geblinkt hatte. Bei der Haftungsprüfung musste deshalb davon ausgegangen werden, dass eine rechtzeitige Anzeige der Richtungsänderungsabsicht nicht erfolgt war, weil zu lasten des Überholenden nur solche Tatsachen zugrundegelegt werden dürfen, die feststehen.