Das Verkehrslexikon
Brutto- oder Netto-Ersatz des unfallbedingten Verdienstausfalls?
Brutto- oder Netto-Ersatz des nach einem Unfall geschuldeten Verdienstausfalls?
Siehe auch
Der Verdienstausfall bei unselbständig Beschäftigten
und
Erwerbsschaden - Einkommensnachteile - Verdienstausfall - entgangener Gewinn
Die immer wieder strittig behandelte Frage, ob bei der Berechnung des Verdienstausfallschadens vom fiktiven Netto- oder Bruttoeinkommen auszugehen ist, dürfte weitgehend akademisch sein.
Jedenfalls hat der BGH NZV 1995, 63 ff. (Urt. v. 15.11.1994 - VI ZR 194/93) klargestellt, dass beide Methoden anwendbar sind und im übrigen bei richtiger Anwendung auch jeweils zu gleichen Ergebnissen führen.
Denn es sei im Ergebnis gleichgültig, ob man nun zur errechneten Netto-Entschädigung die daraus resultierenden steuerlichen und sozialrechtlichen Belastungen zusätzlich einrechne (wie dies nach der sog. modifizierten Nettotheorie geboten sei), oder ob man aus der errechneten Brutto-Entschädigung alle diejenigen Vorteile steuerlicher und sozialrechtlicher Art im Wege des sog. Vorteilsausgleich wieder herauslöse, in deren Genuss der Geschädigte durch das Schadensereignis und den Erhalt der Entschädigung komme.
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