Das Verkehrslexikon

A     B     C     D     E     F     G     H     I     K     L     M     N     O     P     Q     R     S     T     U     V     W     Z    

Brutto- oder Netto-Ersatz des unfallbedingten Verdienstausfalls?

Brutto- oder Netto-Ersatz des nach einem Unfall geschuldeten Verdienstausfalls?


Siehe auch
Der Verdienstausfall bei unselbständig Beschäftigten
und
Erwerbsschaden - Einkommensnachteile - Verdienstausfall - entgangener Gewinn



Die immer wieder strittig behandelte Frage, ob bei der Berechnung des Verdienstausfallschadens vom fiktiven Netto- oder Bruttoeinkommen auszugehen ist, dürfte weitgehend akademisch sein.

Jedenfalls hat der BGH NZV 1995, 63 ff. (Urt. v. 15.11.1994 - VI ZR 194/93) klargestellt, dass beide Methoden anwendbar sind und im übrigen bei richtiger Anwendung auch jeweils zu gleichen Ergebnissen führen.

Denn es sei im Ergebnis gleichgültig, ob man nun zur errechneten Netto-Entschädigung die daraus resultierenden steuerlichen und sozialrechtlichen Belastungen zusätzlich einrechne (wie dies nach der sog. modifizierten Nettotheorie geboten sei), oder ob man aus der errechneten Brutto-Entschädigung alle diejenigen Vorteile steuerlicher und sozialrechtlicher Art im Wege des sog. Vorteilsausgleich wieder herauslöse, in deren Genuss der Geschädigte durch das Schadensereignis und den Erhalt der Entschädigung komme.

- nach oben -



Datenschutz    Impressum