Das Verkehrslexikon
Landgericht Oldenburg (Urteil vom 22.09.2000 - 13 S 626/00 - Zur fehlenden Unterbrechung der Verjährung von Anwaltsgebühren bei Ratenbitte des Mandanten
LG Oldenburg v. 22.09.2000: Zur fehlenden Unterbrechung der Verjährung von Anwaltsgebühren bei Ratenbitte des Mandanten
Das Amtsgericht Brake (Urteil vom 11.05.2000 - 3 C 53/00) hat entschieden:
Erklärt der Mandant im Hinblick auf die Zahlung fälliger Anwaltsgebühren, er komme nach etwaiger Arbeitsaufnahme unaufgefordert auf die Anwälte zu, ist eine spätere Verjährungseinrede unzulässig wegen unzulässiger Rechtsausübung.
Siehe auch Verjährung
Und das Landgericht Oldenburg (Urteil vom 22.09.2000 - 13 S 626/00) hat diese Entscheidung wieder aufgehoben:
Trotz eines Schreibens des Mandanten, in welchem er bittet, von Zwangsmaßnahmen wegen Anwaltsgebühren gegen ihn abzusehen, und ankündigt, unaufgefordert auf die Anwälte zuzukommen, ist die Einrede der Verjährung nicht rechtsmißbräuchlich.