Sowohl die Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten wie auch die Vollstreckung von Strafen und Geldbußen wie auch zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Ansprüche unterliegen der Verjährung, wobei die Verjährungsfristen sehr unterschiedlich geregelt sind. Mord verjährt allerdings nicht.
Verjährungsvorschriften für die verschiedensten Rechtsgebiete finden sich weit verstreut in vielen Gesetzen, desgleichen die Vorschriften, nach denen in zulässiger Weise der Lauf der Verjährung unterbrochen oder gehemmt werden kann.