Das Verkehrslexikon

A     B     C     D     E     F     G     H     I     K     L     M     N     O     P     Q     R     S     T     U     V     W     Z    

OLG Dresden Beschluss vom 08.07.2005 - Ss (OWi) 801/04 - Generelle Sicherheitsabschläge von dem festgestellten Abstandswert sind beim Messverfahren VKS 3.01 nicht nötig

OLG Dresden v. 08.07.2005: Generelle Sicherheitsabschläge von dem festgestellten Abstandswert sind bei Anwendung des Messverfahrens VKS 3.01 nicht veranlasst.


Das OLG Dresden (Beschluss vom 08.07.2005 - Ss (OWi) 801/04) hat entschieden:
Generelle Sicherheitsabschläge von dem festgestellten Abstandswert sind bei Anwendung des Messverfahrens VKS 3.01 nicht veranlasst.


Siehe auch Die Video-Messanlage VIDIT VKS und Geschwindigkeitsverstöße - Nachweis - standardisierte Messverfahren


Aus den Entscheidungsgründen:

"... Generelle Sicherheitsabschläge von dem festgestellten Abstandswert sind bei Anwendung des Messverfahrens VKS 3.01 nicht veranlasst. Der vom System vorgenommene Toleranzabzug von der gemessenen Geschwindigkeit, die Zugrundelegung des jeweils für den Betroffenen günstigsten Wertes der Messlinie und der so ermittelten Abstände sowie die Außerachtlassung der Fahrzeugüberhänge sind ausreichend, um alle möglichen Betriebsfehlerquellen auszugleichen. Dies deckt sich mit der genannten Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatministeriums des Innern zur Überwachung des Straßenverkehrs, nach der neben dem Toleranzabzug bei der gemessenen Geschwindigkeit weitere Abschläge nicht gewährt werden. ..."




Anmerkung: Es handelt es sich nur um einen Auszug aus der Enscheidung. Der vollständige Text findet sich hier.