Das Verkehrslexikon
Kein Ersatz des Prämienschadens bei Neupreisentschädigung
Kein Ersatz des Prämienschadens, wenn die Inanspruchnahme des Vollkaskoversicherers auch wegen der vertraglich vereinbarten Neupreisentschädigung erfolgte
Nimmt der Geschädigte seine Vollkaskoversicherung in Anspruch, weil er für ein noch nicht zwei Jahre altes totalgeschädigtes Fahrzeug von dieser den Neuwagenpreis erhält, dann sind die entsprechenden Prämiennachteile vom Schädiger nicht zu ersetzen, weil der Grund für die Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung nicht die Verursachung durch den Schädiger ist, sondern das Motiv, die höhere Entschädigung zu erlangen (OLG Stuttgart VersR 1987, 65; LG Trier VersR 1983, 791; AG Wiesbaden VersR 1983, 629).