Das Verkehrslexikon

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Landgericht Hildesheim Urteil vom 10.01.1991 - 5 O 116/9 - Haftung für Folgeunfälle nach Vorfahrtverletzung bei Dunkelheit

LG Hildesheim v. 10.01.1991: Haftung für Folgeunfälle nach Vorfahrtverletzung bei Dunkelheit


Siehe auch Das Vorfahrtrecht und Stichwörter zum Thema Vorfahrt




Das Landgericht Hildesheim (Urteil vom 10.01.1991 - 5 O 116/90) hat entschieden, dass dann, wenn jemand das Vorfahrtrecht verletzt und es dadurch zu einem Unfall kommt, infolgedessen wiederum die Unfallfahrzeuge unbeleuchtet auf der Straße liegenbleiben, so dass ein Dritter auf eines der Hindernisse auffährt, der Vorfahrtverletzer auch für den Folgeunfall haftet, und zwar mit einer Quote von 50 %, während der in diesem Fall auf das unbeleuchtete Hindernis Auffahrende die Hälfte seines Schadens ersetzt verlangen kann..