Das Verkehrslexikon

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OLG Karlsruhe Urteil vom 14.07.1989 - 10 U 345/88 - Zur Haftungsverteilung bei einem Lückenunfall durch Linksabbiegen in Grundstück

OLG Karlsruhe v. 14.07.1989: Zur Haftungsverteilung bei einem Lückenunfall durch Linksabbiegen in Grundstück


Hinsichtlich der Haftungsverteilung zwischen einem links in ein Grundstück durch eine Lücke im Gegenverkehr Abbiegenden und einem entgegenkommenden bevorrechtigten Rechtsüberholer hat das OLG Karlsruhe (Urteil vom 14.07.1989 - 10 U 345/88) bei überhöhter Geschwindigkeit des rechts überholenden Vorfahrtberechtigten Schadensteilung angenommen:


Siehe auch Das Vorfahrtrecht und Stichwörter zum Thema Vorfahrt


"Eine hälftige Haftungsverteilung kann gerechtfertigt sein, wenn ein Fahrzeug nach links durch eine Lücke in einer auf der linken Fahrspur des Gegenverkehrs ins Stocken geratenen Kolonne in eine Hofeinfahrt einbiegen will und dabei mit einem auf der rechten Fahrspur der Gegenfahrbahn mit überhöhter Geschwindigkeit (65 km/h statt innerorts generell erlaubter 50 km/h) herannahenden Pkw zusammenstößt. Das gilt auch dann, wenn die Fahrerin eines stehenden Kolonnenfahrzeugs durch Handzeichen zu verstehen gegeben hat, dass sie dem einbiegenden Fahrzeug das Überqueren der Fahrbahn ermöglichen wolle (vgl. BayObLG VRS 60, 133; 59, 365; BGH VersR 84, 440 = NJW 84, 1962)."