Das Verkehrslexikon

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Alleinhaftung des Vorfahrtberechtigten bei extremer Geschwindigkeitsüberschreitung? -

Alleinhaftung des Vorfahrtberechtigten bei extremer Geschwindigkeitsüberschreitung?


Siehe auch Das Vorfahrtrecht und Stichwörter zum Thema Vorfahrt




Die Rechtsprechung zur Mithaftung des Vorfahrtberechtigten ist sehr facettenreich.

Es gibt sogar zahlreiche Urteile,die dem Vorfahrtberechtigten in derartigen Situationen die Alleinhaftung auferlegen:
  • KG DAR 1992, 433 - 100% Überschreitung

  • OLG Stuttgart NZV 1994, 194 - 78% Überschreitung, nasse Fahrbahn mit Gefälle

  • OLG Hamm VRS 93, 253 - 80 % Überschreitung innerorts

Überwiegend wird jedoch lediglich eine Mithaftung des zu schnell fahrenden Vorfahrtberechtigten angenommen; diese liegt allerdings in einer weiten Bandbreite zwischen 20 und 80 %.

(siehe im übrigen auch die Nachweise bei Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., Rdnr. 69a zu § 8 StVO).