"Bei den kongruenten Schäden, auf die das Quotenvorrecht Anwendung findet, sind auch die Kosten der Selbstbeteiligung, Ab- und Anmeldekosten und die Umrüstkosten zu berücksichtigen. Auch diese Kosten zählen zu den von der Kaskoversicherung umfaßten unmittelbaren Sachschäden."
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