Das Verkehrslexikon
Besteht bei der Einschaltung einer gewerblichen Zulassungsfirma ein Anspruch auf den Ersatz der dadurch erhöhte Zulassungskosten?
Besteht bei der Einschaltung einer gewerblichen Zulassungsfirma ein Anspruch auf den Ersatz der dadurch erhöhte Zulassungskosten?
Siehe auch
Zulassungskosten - Ab- und Anmeldekosten - Stilllegungskosten - Ummeldekosten - Verschrottungskosten
und
Stichwörter zum Thema Unfallschadenregulierung
Soweit höhere über einen Pauschalbetrag von etwa 40,00 EUR hinausgehende Zulassungskosten geltend gemacht werden, die vom Verkäufer des Fahrzeugs verlangt werden, weil dieser seine eigene Arbeitsleistung dabei in Ansatz bringt, also außer den tatsächlich entstandenen Gebühren sich gleichzeitig eine Dienstleistung bezahlen läßt, besteht nicht so ohne weiteres ein entsprechender Ersatzanspruch gegenüber dem Schädiger.
Denn primär ist es natürlich Sache des Geschädigten, sein Fahrzeug selbst zuzulassen; bedient er sich hierfür fremder Dienste, dann kostet das natürlich Geld; Ersatz hierfür kann aber wohl nur dann verlangt werden, wenn nachgewiesen wird, daß man auch die Zulassung des Unfallfahrzeugs seinerzeit durch eine Firma hatte erledigen lassen.
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