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"Bei der Abwägung dieser beiden Verursachungsbeiträge wird man beachten müssen, dass die primäre Verantwortung für das verkehrsgerechte Verhalten letztlich beim Fahrer liegt. Teilweise wird in der Literatur sogar davon ausgegangen, dass bei einer Abwägung der Verursachungsbeiträge zwischen Fahrer und Begleiter bei einer nicht genügenden Überwachung des Fahrers oder bei einem Verstoß gegen Verkehrssicherungspflichten der Begleiter von einer Haftung, von Ausnahmen abgesehen, ganz freizustellen ist."
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