Die Mitbenutzung eines Fahrzeugs durch den Minderjährigen, der an dem Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17" teilnimmt, ist zwar ein wichtiges Kriterium für die Tarifierung, also die Berechnung der für das Einzelrisiko angemessenen Versicherungsprämie. Da gerade die 18-25-jährigen Fahranfänger überproportional viele Unfälle verursachen, ist die zu zahlende Versicherungsprämie daher regelmäßig höher, wenn Fahranfänger dieser Altersklasse das Auto ebenfalls benutzen. Deswegen ist es für die Versicherungen auch sehr wichtig, dass ihnen angezeigt wird, wenn weitere, speziell jugendliche Fahrer, das Fahrzeug mitbenutzen. Gleichwohl handelt es sich dabei nicht um eine Obliegenheit in der Krafthaftpflicht- oder Fahrzeugversicherung, sondern um eine Verpflichtung, bei deren Verstoß "nur" eine Neuberechnung der Prämie, ggf. allerdings mit Zuschlägen, erfolgt. Die Frage des Deckungsschutzes im Versicherungsfall wird hiervon dagegen nicht betroffen." |