Das Verkehrslexikon
Die Vierfachmessung beim Lichtschrankenverfahren
Die Vierfachmessung beim Lichtschrankenverfahren
Siehe auch Modul Lichtschrankenverfahren
Bei der Einfahrt des Fahrzeugs mit der Vorderfront in den Lichtstrahlenbereich werden wie bislang zwei Meßwerte gebildet (zwischen den Lichtstrahlen 1 + 2 und den Lichtstrahlen 1 + 3).
Stimmen die beiden Meßwerte auf ± 3% überein und liegt dieser über einem zuvor eingestellten Grenzwert, wird er zur Fotoeinrichtung per Kabel oder per Funk weitergeleitet.
Danach wird die Ausfahrtsmessung am Heck des Fahrzeugs eingeleitet. Diese läuft gleich ab wie die Einfahrtsmessung lediglich mit dem Unterschied, daß bei der Einfahrt das Unterbrechen der Lichtstrahlen, bei der Ausfahrt das Freischalten der bis dahin durch das Fahrzeug unterbrochenen Lichtstrahlen zur Zeitmessung herangezogen wird.
Unter der Voraussetzung, daß auch die beiden Werte der Ausfahrtsmessung innerhalb der Toleranzgrenze von ± 3% übereinstimmen, wird nun noch ein Toleranzvergleich zwischen der Einfahrts- und der Ausfahrtsmessung durchgeführt. Liegen beide Meßergebnisse von Einfahrts- und Ausfahrtsmessung bei Meßwerten bis 100 km/h innerhalb einer Toleranz von 6 km/h, bei Meßwerten über 100 km/h innerhalb einer Toleranz 6%, wird aus allen bis zu diesem Zeitpunkt getätigten Meßwertvergleichen der tiefste Meßwert ermittelt. Das so ermittelte Meßergebnis wird der Fotoeinrichtung übertragen; nachdem zuvor (nach Abschluß der Frontmessung) nur der Fotoauslösebefehl übertragen wurde, wird jetzt auch der Geschwindigkeitsmeßwert übertragen und über den Dateneinspiegelungsverschluß nachträglich eingeblendet.
Eine Außer-Toleranzmessung an der Frontseite des gemessenen Fahrzeugs, die bei den noch nicht auf die Vierfach-Messung umgebauten Geräten mit dem Fehler »12« gekennzeichnet war, erscheint nun mit der Bezeichnung »1EE« km/h im Anzeige-Bedienteil.
Eine Außer-Toleranzmessung am Ende des gemessenen Fahrzeugs erscheint mit der neuen Kennzeichnung »OEE« km/h im Anzeigenteil.
Am 7. 7. 1992 verfügte die Herstellerfirma ESO eine bundesweite Rückrufaktion der auf die Vierfach-Messung umgebauten Dreifach-Lichtschrankengeräte. Es handelte sich um die Geräte der Baureihen ESO uP 80/VI-4 und ESO uP 80/VIII-4. Anlaß hierfür war das Auftreten von Meßwerteinblendungen auf Registrierfotos, bei denen der Zahlenwert der Geschwindigkeitsangabe mit der entsprechenden Anzeige am Bedienteil des Meßgerätes, d. h. mit dem eigentlichen Meßwert nicht übereinstimmte oder aus nicht realen Zahlenfiguren bestand. Dieser Fehler trat dann auf, wenn diejenige Taste betätigt wurde, mit der die Datenanzeigeelemente im Innern des Fototeils eingeschaltet werden konnten, um ihre Funktion zu kontrollieren. Es erschien dann das Ergebnis der letzten Messung in der Anzeige. Wurde diese Anzeige durch eine erneute Betätigung der Taste nicht gelöscht, kam es einmalig zur überlagerten Darstellung mit dem Ergebnis der nachfolgenden Messung. Zur Vermeidung solcher überlagerten Darstellungen wurde zunächst verhindert, daß die Taste ohne weiteres, insbesondere versehentlich betätigt werden konnte. Zwischenzeitlich ist durch eine geräteinterne Programmierung sichergestellt, daß die Ausschaltung der Anzeige automatisch sichergestellt ist. Die überlagerte Darstellung von Geschwindigkeiten aus zwei Messungen trat nur bei der Fotoanlage des Typ VIII-4 auf.
Die nachfolgenden Feststellungen beziehen sich ausschließlich auf die zwischenzeitlich auf die Vierfach-Messung umgebauten und mit einem Überlagerungsschutz zweier Messungen versehenen Dreifach-Lichtschrankengeräte des Typs ESO uP 80/VI-4 und ESO uP 80/VIII-4.
Zu Abtast-Fehlmessungen üblicher Art kann es bei den auf die Vierfach-Messung umgebauten Dreifach-Lichtschrankengeräten nur noch dann kommen, wenn ein Fahrzeug an der Vorderfront und am Heck jeweils in Lichtstrahlenhöhe ein spiegelsymmetrisch ausgebildetes Stufenprofil aufweist. Eine solche Konstellation ist beliebig unwahrscheinlich.
Bei Geschwindigkeitsmessungen über mehrere Fahrstreifen der gleichen Fahrtrichtung hinweg (Messungen auf Autobahnen etc.) gilt es jedoch folgende Problematik zu beachten:
Auch bei den auf die Vierfach-Messung umgebauten Dreifach-Lichtschrankengeräten kann es dann zu einer vom Gerät nicht erkannten üblichen Abtast-Fehlmessung kommen, wenn zwei Fahrzeuge der gemessenen Fahrtrichtung nahezu gleichzeitig in den Strahlenbereich einfahren und zwar dergestalt, daß zwischen dem Heck des zuerst einfahrenden Fahrzeugs und der Front des zweiten Fahrzeugs in Fahrbahnlängsrichtung gesehen keine Lücke besteht (wenn sich also beispielsweise die Front des auf dem linken Fahrstreifen fahrenden schnelleren Fahrzeugs in der Fahrbahnlängsrichtung bereits vor dem Heck (jedoch noch nicht vor der Vorderfront) des auf dem rechten Fahrstreifen fahrenden Fahrzeugs befindet).
Bei einer solchen Konstellation erfolgt die Einfahrtsmessung an der Front des auf dem rechten Fahrstreifen fahrenden Fahrzeugs, die Ausfahrtsmessung dagegen am Heck des auf dem linken Fahrstreifen fahrenden Fahrzeugs.
Würde in einem solchen Fall an der Vorderfront des rechts fahrenden Fahrzeugs eine normale 10% zu hohe Abtast-Fehlmessung zustande kommen und würde zufällig das auf dem linken Fahrstreifen überholende Fahrzeug eine um etwa 10% höhere Geschwindigkeit als das rechts fahrende Fahrzeug einhalten, so würde auch das auf die Vierfach-Messung umgebaute Gerät eine Abtast-Fehlmessung nicht erkennen. Meßsituationen der vorliegenden Art sollten aus diesem Grund nicht ausgewertet werden. 0b eine solche Konstellation vorliegt, sieht man bei richtiger Aufstellung der Fotoeinrichtung auf dem Meßfoto.
Bei dem bereits auf die Vierfach-Messung umgebauten Dreifach-Lichtschrankengerät kann es bei Verwendung zweier Kameras vorkommen, daß auf dem einen Meßfoto ein normaler Geschwindigkeitswert eingeblendet ist, auf dem anderen Meßfoto die 0EE-Anzeige erscheint. In aller Regel führt dieses Phänomen zwar zu keiner falschen Bewertung einer Geschwindigkeitsmessung. Das Auftreten solcher Konstellationen ist dennoch kritisch zu überprüfen.
Falls die Lichtstrahlen die Fahrbahn relativ zur Fahrtrichtung nicht senkrecht, sondern schräg überqueren (Aufstellungsfehler), führt dies systembedingt zu einer zu geringen Geschwindigkeitsanzeige. Bei schräg über die Fahrbahn verlaufenden Lichtstrahlen ist die Durchfahrtstecke eines Fahrzeugs größer als im Idealfall. Bei gleicher Geschwindigkeit ergibt sich damit eine längere Durchfahrtszeit. Die Zeit steht in der Gleichung Geschwindigkeit=Weg/Zeit im Nenner; dadurch kommt stets zu einer zu geringen Geschwindigkeitsanzeige (als Wegstrecke der Rechner immer die Soll-Wegstrecke von 0,25 m bzw. 0,50 m zugrunde).
- nach oben -