Es wird die Teilnahme an einer Nachschulung (Aufbauseminar) angeordnet und hierfür eine Frist gesetzt. Diese Nachschulungen werden nur von dafür zugelassenen und amtlich anerkannte Fahrschulen durchgeführt. Die Kosten muss der Betroffene tragen; sie belaufen sich auf ca. 300 €. Außerdem wird in diesen Fällen die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert. Verstreicht die Frist ohne Vorlage einer Teilnahmebescheinigung, wird die Fahrerlaubnis entzogen. |
Der Betroffene wird schriftlich verwarnt und er bekommt den Hinweis, innerhalb von zwei Monaten ein einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen zu können. |
Die Fahrerlaubnis wird entzogen. |
Die für Fahrerlaubnisinhaber auf Probe in § 2a Abs 2 und 3 StVG vorgesehenen Maßnahmen entfalten gegenüber der Fahrerlaubnisentziehung nach § 3 Abs 1 S 1 StVG keine Sperrwirkung. |