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Betriebsgelände mit Duldung des Verfügungsberechtigten |
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Einkaufsmärkte, Firmenparkplätze für Kunden |
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Gehwege |
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Kaufhausparkplätze und -häuser |
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Tankstellengrundstücke bei geöffnetem Betrieb |
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Parkhäuser |
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Parkplätze von Behörden, Hotels, Gaststätten |
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Plätze, auf denen Volksfeste stattfinden |
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Privatgrundstücke, die zum Parken freigegeben sind |
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TÜV-Gelände |
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Tiefgaragen für Kunden, die allgemein zugänglich sind |
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Unbebaute Grundstücke, auf denen jedermann parken kann |
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Werksgelände mit Duldung des Verfügungsberechtigten |
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Zufahrten zu mehreren Häusern mit Praxen, Büros usw. |
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Zufahrten zu Wohnhäusern (wenn keine die Zufahrt beschränkenden Einrichtungen oder Sperrzeichen angebracht sind) |
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Areal einer Großmarkthalle, für dessen Benutzung ein Parkausweis nötig ist |
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Hofraum, Fabrikgelände, die nicht jedermann zugänglich sind |
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Kasernengelände |
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Lehrerparkplatz einer Schule |
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Parkplatz eines Hotels oder Gasthauses, der nur für Übernachtungsgäste zugänglich ist |
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Parkplätze, die nur von bestimmten Mitarbeitern eines Betriebs benutzt werden |
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Tiefgarage, deren Einstellplätze an bestimmte Personen vermietet sind |
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Wagendeck eines Fährschiffs |
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Zufahrt zu einer Tiefgarage einer Wohnanlage, deren Rolltor in der Regel geschlossen und nur durch den Schlüssel eines Stellplatzmieters zu öffnen ist |