1. | Sobald ein Strafbefehl erlassen ist, entfällt jede Möglichkeit einer sachlichen Änderung oder Ergänzung durch den Strafrichter. |
2. | Zulässig bleibt nur eine Berichtigung offensichtlicher Fehler ohne sachliche Änderung. |
3. | Die isolierte Anordnung einer Sperrfrist darf nicht so ausgelegt oder umgedeutet werden, dass sich daraus die Entziehung der Fahrerlaubnis ergibt. |
„Die Fahrerlaubnis wird entzogen, der Führerschein wird eingezogen, die Verwaltungsbehörde darf Ihnen für die Dauer von 7 Monaten keine Fahrerlaubnis erteilen.”
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